Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Wohnraum/Stellplatz oder Garage?
Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Bei Garagen und Stellplätzen:
Hier beträgt die Kündigungsfrist meistens 1 Monat zum Monatsende.
Bei Wohnraum:
In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist hier 3 Monate zum Monatsende. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats schriftlich bei uns einzureichen (Datum Posteingang bei uns). Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben. Sollten nicht alle bisherigen Mieter aus der Wohnung ausziehen, müssen die in der Wohnung verbleibenden Mieter, die Kündigung auch nicht unterschreiben.