Muss ich Genossenschaftsanteile, Provisionen oder Kaution zahlen und wenn ja, wann erhalte ich diese zurück?
Bei Wohnungen, welche im Eigentum der SWG stehen, müssen weder Geschäftsanteile noch Provision gezahlt werden. Beim Mietvertragsabschluss ist lediglich eine Kaution fällig, die sich aus 3 Kaltmieten errechnet. Sobald Sie die Wohnung und Schlüssel ordnungsgemäß an uns übergeben haben, veranlassen wir die Auszahlung Ihrer Kaution. Die Auszahlung kann jedoch frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Bitte beachten Sie, dass nach der Kündigung noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie ihre aktuelle Bankverbindung bei der Endabnahme angeben.