Kann ich eine weitere Person in den Mietvertrag aufnehmen oder als Untermieter eintragen lassen?

Weiterer Mietvertragspartner

Wenn Sie einen weiteren Mietvertragspartner anmelden wollen, müssen Sie zunächst die Einkommensverhältnisse dieser Person und den Ausweis vorweisen. Sie erhalten in diesem Zuge direkt vor Ort einen Termin zur Mietvertragsunterschrift, welcher
ca. eine Woche später stattfindet. Bitte beachten Sie hierbei, dass immer beide Parteien anwesend sein müssen. Andernfalls kann der Mietvertrag nicht geändert werden.

Untermietverhältnis

Einen Untermieter können Sie jederzeit anmelden. Allerdings kann ein Untermietverhältnis dann nicht gestattet werden, wenn eine Überbelegung der Wohnung droht oder unzureichende Zustände der Wohnräume vorliegen. Um einen Untermieter anzumelden ist die Bekundung der Aufnahme schriftlich an die SWG zu senden, weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihren Untermieter direkt bei dem SWG-Servicecenter zu registrieren.

Bei einer Aufgabe des Untermietverhältnisses ist dies der SWG zu melden. Ausreichen ist hier die Information per Telefon oder E-Mail.