Ich möchte vor Vertragsende aus meiner Wohnung ausziehen. Wie ist die Nachmieterregelung?
Um vorzeitig aus dem Mietverhältnis ausscheiden zu können, muss ein Nachmieter gefunden werden. Hierfür ist es aber nur unter bestimmten Umständen möglich, dass der bisherige Mieter selbst einen Nachmieter stellt. Bei dem potenziellen Nachmieter muss es sich um einen geeigneten Interessenten handeln der bereits bei der SWG vorgemerkt ist und sämtliche Kriterien erfüllt.